Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld für Tarifbeschäftigte21.11.2022
Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld wurden zu einer Jahressonderzahlung zusammengefasst. Bemessungsgrundlage ist das monatliche Entgelt das den Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlt wird.

Nach §  20 TV-L haben Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen einen Anspruch auf Sonderzahlung.

Diese  beträgt

für die Entgeltgruppe E 9 bis E 11                                             80 v.H.

für die Entgeltgruppe E 12 bis E 13                                           50 v.H. und

für die Entgeltgruppe 14 bis 15                                                  35 v.H.

VBE-NRW



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