Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld für Tarifbeschäftigte
21.11.2022
Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld wurden zu einer Jahressonderzahlung zusammengefasst. Bemessungsgrundlage ist das monatliche Entgelt das den Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlt wird.
Nach § 20 TV-L haben Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen einen Anspruch auf Sonderzahlung.