Auswirkungen von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung auf die Besoldung und die Versorgung06.05.2019
Beurlaubungen führen zu keiner Steigerung der Versorgung, Teilzeitbeschäftigungen nur zu einer anteiligen Steigerung.

-       Zeiten einer Beurlaubung führen zu einer Neuberechnung und ggf. auch zu einer Verschiebung der Einstufung in die Erfahrungsstufen

 

VBE-NRW



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