Arbeitsunfall bei Tarifbeschäftigten30.10.2023
Für Tarifbeschäftigte gilt:
Ein Arbeitsunfall ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das in Ausübung einer betrieblichen bzw. betriebsdienlichen Tätigkeit zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod des Versicherten führt. Wege, die in Ausübung der versicherten Tätigkeit zurückgelegt werden, sind Teil der betrieblichen Tätigkeit.

Die personalaktenführende Dienststelle (Bezirksregierung Arnsberg oder das zuständige Schulamt) ist für die Bearbeitung von Arbeitsunfällen tarifbeschäftigter Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht zuständig. Sie ist aber durch eine Kopie der Unfallmeldung zu informieren.
Im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen tätige Lehrkräfte an öffentlichen Schulen im Tarifbeschäftigungsverhältnis wenden sich wegen der Unfallanzeige (nach den Vorschriften des SGB VII) bitte an folgende Unfallversicherungsträgerin:

 

Unfallkasse NRW
Moskauer Straße 18
40227 Düsseldorf

 

Postanschrift:
Unfallkasse NRW
Postfach 33 04 20
40437 Düsseldorf

Tel. 0211 9024-0
Fax 0211 9024-1355
E-Mail: info@unfallkasse-nrw.de

In der Unfallkasse NRW (UK NRW) sind unter anderem Tarifbeschäftigte des Landes kraft Gesetzes beitragsfrei versichert. Die gesetzliche Unfallversicherung ist wie die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ein Zweig des Sozialversicherungssystems der Bundesrepublik Deutschland. Auf der Internetseite der Unfallkasse NRW kann unter Formulare/Unfallanzeigen die Unfallanzeige online ausgefüllt und ausgedruckt werden. Den entsprechenden Formvordruck finden Sie unter dem aufgeführten Link.

Quelle. Bezirksregierung Arnsberg



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