Im Tarifabschluss 2011 ist für den 01.01.2012 eine Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge um 1,9 % und ein Sockelbetrag von 17 € festgelegt.
Mit dieser Erhöhung ist die 8. und somit letzte Stufe der Anpassung lt. Versorgungsänderungsgesetz von 2001 erreicht.
Der Ruhegehaltssatz der am 1. Januar 2012 vorhandenen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wird somit letztmals mit dem Faktor 0,95667 multipliziert.
Dieser so berechnete Ruhegehaltssatz gilt als neu festgesetzt und ist ab diesem Tag der Berechnung der Versorgungsbezüge zugrunde zu legen.
Wichtig
Der Höchstruhegehaltssatz beträgt nunmehr nicht mehr 75 % sondern 71,75 %. Die Mindestversorgung bleibt allerdings unverändert.
Wir weisen darauf hin, dass es bei den nun übermittelten Versorgungsberechnungen des LBV lediglich um eine Änderung der Berechnungsmodalitäten handelt. So lag die effektive Absenkung des Höchstruhegehaltssatzes zuletzt schon bei 72,16 %. Mit der neuen Berechnung geht zwar die Absenkung um die letzte Stufe einher, eine zusätzliche Kürzung oder eine erneute Änderung der Rechtslage ist damit jedoch nicht verbunden.
Quelle: Lehrerrat aktuell VBE-NRW