Die "neue" Altersteilzeit14.02.2022
Kurzinformation

Neue Altersteilzeit

 

       Nur für Beamte möglich

       65% Arbeitsleistung statt 55% vom durchschnittlichen Beschäftigungsumfang der letzten 5 Jahren

       80 % Nettobesoldung anstatt 83 %

       80% statt 90% der ATZ-Zeiten sind ruhegehaltsfähige Dienstzeiten

       60 Lebensjahr muss vollendet sein

       Altersermäßigung ab 60 entfällt und es muss vorher verzichtet werden. Fehlender Verzicht  kann ausgeglichen werden durch Nachholung der Stunden

       Beantragung durch Formular 6 Monate vor Beginn

 



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