Aufsichtspflicht25.04.2022
bei Lehrkräften in NRW
•Aufsicht erstreckt sich auf räumliche und zeitliche Gegebenheiten.
 
•Kontinuierliche Aufsicht

  bedeutet, dass Schüler/Innen sich ständig beaufsichtigt wissen, nicht jedoch, dass sie ununterbrochener Überwachung unterstehen.

•Aktive Aufsicht

  bedeutet, dass die Beaufsichtigung auch tatsächlich durch die Lehrer/Innen erfolgt und diese etwas unternehmen: Die Schüler/Innen belehren, ihr Verhalten kontrollieren und auch Sanktionen bei Fehlverhalten aussprechen.

•Präventive Aufsicht

  bedeutet, dass potentielle Gefahren schon vorbedacht bzw. vorausschauend erkannt und so vermieden oder minimiert werden müssen.

  Alle genannten und für die Schule relevanten Vorschriften werden gesammelt in der BASS (Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften), die in jeder Schule in der aktuellen Ausgabe vorhanden ist (Tipp: Stichwortverzeichnis „Aufsicht“).

 

VBE-NRW



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