Die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe hängt von Ihrer Qualifikation und der jeweiligen Schulform ab, an der Ihre Beschäftigung erfolgt.
Sofern Sie die fachlich-pädagogischen Voraussetzungen erfüllen, richtet sich Ihre Eingruppierung nach dem sogen. Erfüller-Erlass in der jeweils gültigen Fassung.
Erfüllen Sie die fachlich-pädagogischen Voraussetzungen nicht, richtet sich Ihre Eingruppierung nach dem sogen. Nichterfüller-Erlass in der jeweils gültigen Fassung.
Darüber hinaus ist die Höhe des Entgeltes maßgeblich davon abhängig, in welche Stufe Sie innerhalb der für Sie maßgebenden Entgeltgruppe einzustufen sind.
Hier finden Sie die jeweils gültigen Entgelttabellen auf der Internetseite des Landesamtes für Besoldung und Versorgung NRW (LBV).