Urteil zum Thema Dienstunfähigkeit11.05.2012
OLG Saarbrücken, Az. 5 W 220/06-64

Panikattacken

Panikattacken oder Angstzuständen führen nicht automatisch zu einer Dienstunfähigkeit. Der Betroffene muss alles Zumutbare versuchen, um seinen emotionalen Zustand „in den Griff" zu bekommen. Es wird also von diesem verlangt sich in ärztliche Behandlung zu begeben, eine Therapie zu machen oder auch Medikamente einzunehmen.

OLG Saarbrücken, Az. 5 W 220/06-64

 

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