Dazu ist festzuhalten, dass die alltäglichen dienstlichen Gespräche selbstverständlich zulässig sind. Hierbei handelt es sich um Gespräche zwischen der Schulleitung und der Lehrkraft in welchen z.B. Veranstaltungen geplant, Aufsichts- und Vertretungspläne koordiniert oder anfallende Arbeiten verteilt werden.
VBE-NRW 2019