Dienstliche Gespräche17.06.2019
Dienstliche Gespräche mit der Schulleitung

Dazu  ist festzuhalten, dass die alltäglichen dienstlichen Gespräche selbstverständlich zulässig sind. Hierbei handelt es sich um Gespräche zwischen der Schulleitung und der Lehrkraft in welchen z.B. Veranstaltungen geplant, Aufsichts- und Vertretungspläne koordiniert oder anfallende Arbeiten verteilt werden.

 

VBE-NRW 2019

 



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