Urteil zum Thema Nebentätigkeit11.05.2012
Urteil: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Az. 2 A 10264/07.0VG

Das Ruhegehalt

Das Ruhegehalt eines wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzten verbeamteten Lehrers darf wegen regelmäßigen Einkommens aus einer Nebentätigkeit gekürzt werden.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz,  Az. 2 A 10264/07.0VG


VBE-NRW



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