Urteil: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Az. 2 A 10264/07.0VG
Das Ruhegehalt
Das Ruhegehalt eines wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzten verbeamteten Lehrers darf wegen regelmäßigen Einkommens aus einer Nebentätigkeit gekürzt werden.
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Az. 2 A 10264/07.0VG