Versetzung Hinweise des MSW27.03.2023
Auf diesem Weg können Personen, die unbefristet im öffentlichen Schuldienst des Landes NRW beschäftigt sind, eine Versetzung beantragen.

 

Hier finden Sie die Informationen zu den Versetzungsverfahren


 

  1. Versetzungen innerhalb von NRW aus persönlichen Gründen (LVV)
    Auch bei Versetzungswunsch nach einer Jahresfreistellung (Sabbatjahr)
  2. Rückkehrverfahren aus einer Elternzeit oder sonstigen Beurlaubung innerhalb von NRW (LVV)
    Nicht bei Versetzungswunsch nach einer Jahresfreistellung (Sabbatjahr) → s. 1.
  3. Lehreraustauschverfahren zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland (LTV)

 

 

OLIVER (nrw.de)

 

Schulministerium NRW



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