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Mobbing11.05.2012
Mobbing steht im engeren Sinn für „Psychoterror am Arbeitsplatz mit dem Ziel, Betroffene aus dem Betrieb hinauszuekeln.“ Im weiteren Sinn bedeutet Mobbing, andere Menschen ständig bzw. wiederholt und regelmäßig zu schikanieren, zu quälen und seelisch zu verletzen. Typische Mobbinghandlungen sind die Verbreitung falscher Tatsachen, die Zuweisung sinnloser Arbeitsaufgaben, Gewaltandrohung, soziale Isolation oder ständige Kritik an der Arbeit.

Wichtig:

Mobbing selbst ist kein Straftatbestand. Beim Mobbing können jedoch einzelne Straftatbestände wie Nötigung, Drohung, Erpressung oder Körperverletzung begangen werden. Wird Mobbing mithilfe elektronischer Kommunikationsmittel ausgeübt, so spricht man von Cyber-Mobbing.

 Mobbing bezeichnet systematische Handlungen, die als Angriffe auf

  • soziale Beziehungen (z.B. man spricht nicht mehr mit dem Betroffenen),
  • das soziale Ansehen (z.B. man spricht hinter dem Rücken schlecht über den Betroffenen),
  • die Möglichkeit, sich mitzuteilen (z.B. ständiges unterbrechen, schreien, drohen),
  • die Qualität der Berufs- und Lebenssituation (z.B. Zuweisung von Arbeiten mit deutlichen Unterforderungen, selten mit Überforderung) und
  • die Gesundheit (z.B. Androhung körperlicher Gewalt, sexuelle Handgreiflichkeiten)

gerichtet sind in der Absicht, anderen Menschen und ihren Angehörigen vor allem Leid von unterschiedlicher Dauer und Intensität zuzufügen, letztlich mit dem Ziel, sie aus der Arbeitsgemeinschaft auszugrenzen und sie dann in eine physische, psychische und materielle Krise zu stürzen.

Beispiele für Mobbingmöglichkeiten in der Schule sind:

  • Verweigerung von Kommunikation,
  • Kritik oder Beschwerden hinter dem Rücken,
  • Vorenthalten von beruflich erforderlichen Informationen,
  • Benachteiligung bei Beförderungsentscheidungen,
  • Verteilung von zeitintensiven Sonderaufgaben,
  • Unterforderung, z.B. trotz hoher Qualifikation nur Anfängerklassen,
  • fehlende Transparenz bei der Stunden- und Fächerverteilung,
  • falsche Bezichtigung mangelnder Aufsichtswahrnehmung,
  • Einschüchterungsversuche nach bekanntem Instrumentarium: Anschreien, verbale Drohungen,
  • Nötigung durch Drohung mit disziplinarischen Mitteln,
  • sexuelle Angebote und sexuelle Annäherung, bei Ablehnung berufliche Nachteile,
  • subtile Methoden der Ausgrenzung einer Kollegin/ eines Kollegen, weil durch Kritik und Offenheit unbequem geworden,
  • Stigmatisierung als Querulant,
  • fehlende Anerkennung für erfolgreiche Arbeit in fachlicher, pädagogischer und organisatorischer Sicht,
  • Nichteinhaltungen von Regeln und Abmachungen,
  • eine Eigengesetzlichkeit schaffen,
  • Unterordnung von Interessenvertretungen, z.B. Personalrat, Gewerkschaft,
  • Aufforderung an Schüler, Eltern, oder Betriebe, Beschwerden zu verfassen,
  • Aufforderung an Aufsichtsbehörden durch Schulleitung, gegen einzelne Kollegen Disziplinarverfahren oder psychiatrische Überprüfung von "unerwünschten" Kolleginnen und Kollegen einzuleiten.

Wichtig:

Am wichtigsten ist die Präventionsarbeit. Dabei sollte an jeder Schule ein entspanntes Arbeitsklima geschaffen werden. Dies ist zwar zunächst Aufgabe der Schulleitung, kann aber sicherlich vom Lehrerrat und dem gesamten Kollegium gefördert werden.

Tipp: Kommt es jedoch zu einer Mobbingsituation, sollten Betroffene folgende Schritte gehen:

1. Zuerst kühlen Kopf behalten. Die Gesamtsituation möglichst von einer objektiven Seite begutachten, um festzustellen, ob tatsächlich Mobbing vorliegt oder ein Kollege/ die Schulleitung nur einen schlechten Tag hatte.

2. Jeder Betroffene sollte ein „Mobbing- Tagebuch“ erstellen. Dies dient nicht nur dazu selbst die Situation besser einschätzen zu können, sondern hilft im Falle einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung muss der Betroffene nachweisen,  dass er in seiner körperlichen oder seelischen Gesundheit vom Arbeitgeber gefährdet worden ist. Diesen Nachweis kann ein Betroffener ohne schriftliche Aufzeichnungen und Zeugen kaum erbringen.

3. Kontakt aufnehmen. In  jedem Fall sollte man mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter darüber reden, was einen bedrückt und warum man den Eindruck hat, dass die eigene Arbeit nicht mehr gewürdigt wird. Gleichzeitig sollte man mit einem Kollegen/ einer Kollegin sprechen, dem oder der man eine neutrale Position zutraut. 
Hier bietet sich insbesondere ein Kollege oder eine Kollegin aus dem Lehrerrat an.

Nach dem Schulgesetz stellt der Lehrerrat die Vermittlungsinstanz dar. Die Mitglieder werden vom Kollegium gewählt und genießen das Vertrauen der überwiegenden Mehrheit. Deshalb sollten sich vom Mobbing Betroffene an ihn wenden. Der Lehrerrat als Vermittlungsinstanz muss zumindest versuchen, seiner Vermittlerrolle gerecht zu werden, wenn er vielleicht auch nicht die Partei des Betroffenen direkt ergreift. Dabei kann der Lehrerrat auch zunächst einmal Lösungen suchen, die der Betroffene selbst einleiten kann. Hierbei sollte der Lehrerrat den Betroffenen aber seine Unterstützung zusichern, damit der Betroffene sich nicht im Stich gelassen fühlt.

Es können dann, wenn die eigenen Handlungen des Betroffenen keine Wirkung zeigen, Vermittlungsgespräche geführt werden, zu welchen ein Mitglied des Lehrerrats anwesend sein sollte. Den Abschluss dieses Gesprächs sollte eine einvernehmliche Regelung bilden, wie jetzt weiter vorgegangen wird, um die konfliktbelastete Situation zu beenden.

Der Lehrerrat ist sicherlich immer der beste Ansprechpartner. Dieser kennt die Personen an der Schule und kann daher die Situation an der Schule sehr gut einschätzen. Es kann aber auch sein, dass der Personalrat die geeignete Anlaufstelle für ein neutrales Gespräch ist. Dessen Mitglieder haben nämlich oft einen größeren Überblick und Kenntnis von ähnlichen Fällen, was für die individuelle Beratung eine wichtige Erfahrungsbasis darstellt.   

Kolleginnen und Kollegen können daher auch mit dem örtlichen Personalrat, dem Bezirkspersonalrat oder dem Hauptpersonalrat Kontakt aufnehmen.

4. Einsicht in die Personal- und Schulakte nehmen. Dort sollten die Unterlagen für die Verfahren aufbewahrt werden. Entsprechende Schriftstücke kopieren. Vor Aufnahme von Aktenstücken in die Personalakte ist der Beamte zu hören. Diese Pflicht der Behörde wird oft verletzt.

5. Gegendarstellungen schriftlich in der personalführenden Behörde einreichen. Auf diese Weise können die unvollständigen und falschen Darstellungen in den Akten nicht einfach von Gerichten übernommen werden.

Ausführliche Hinweise zum Thema finden Sie z.B. auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft Lehrer gegen Mobbing http://www.bl-mobbing.de/;

Verein gegen psychosozialen Stress und Mobbing e.V. www.vpsm.de oder bei

Tipps und Tricks zur Abwehr von Mobbing http://www.mobbing.net/.

 

Quelle: Lehrerrat aktuell VBE-NRW

 



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