Zum 01.01.2017 entfällt das Sonderzahlungsgesetz NRW und die jährliche Sonderzahlung wird in die monatlichen Bezüge integriert. Das Grundgehalt sowie alle Zulagen und Zuschläge werden ab dem 01.01.2017 entsprechend erhöht.
VBE-NRW stand 2017
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