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Fort- und Weiterbildung; Beauftragung von Moderatorinnen und Moderatoren der Lehrerfortbildung bei den Kompetenzteams der Schulämter und den Dezernaten 46 der Bezirksregierungen01.02.2021
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 12. 8. 2008 (ABl. NRW. S. 467)
RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 27. 4. 2004 (BASS 20 – 22 Nr. 8) Gemäß Nummer 7.2 des Bezugserlasses nehmen Moderatorinnen und Moderatoren ihre Aufgaben als eine auf Veranlassung des Dienstvorgesetzten ausgeübte Nebentätigkeit wahr.

Um weitere qualifizierte Lehrkräfte für die Mitarbeit in der Fortbildung zu gewinnen, werden alle Einsatzmöglichkeiten vor der Neuverpflichtung von Lehrerinnen und Lehrern über die Internetportale der Kompetenzteams und der Bezirksregierungen bekannt gegeben. Neben einem Anforde­rungsprofil für die Moderationstätigkeit ist die für den Einsatz der Modera­torinnen und Moderatoren zuständige Dienststelle (Schulamt – Kompe­tenzteam oder Bezirksregierung – Dezernat 46) anzugeben.

Die Fortbildungsbeauftragten der Schulen sind bei Veröffentlichungen schriftlich zu bitten, das Kollegium über den dienstlichen Bedarf an neuen Moderatorinnen und Moderatoren zu informieren.

Lehrkräfte, die an der Übernahme einer Nebentätigkeit in der Lehrerfortbil­dung interessiert sind, teilen dies der für den Einsatz zuständigen Dienst­stelle unter Beifügung eines auf die Moderationstätigkeit bezogenen Port­folios auf dem Dienstweg mit.

 

siehe BASS 20 – 22 Nr. 61



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