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Fort- und Weiterbildung; Qualifikationserweiterung von Lehrerinnen und Lehrern aller Schulformen im Fach Religionslehre an anerkannten Einrichtungen der Lehrerfortbildung der Kirchen01.02.2021
Die Evangelischen Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen und die (Erz-)Bistümer in Nordrhein-Westfalen haben sich bereit erklärt, sich durch die Einrichtung von Studienkursen bzw. Studienkollegs und Zertifikatskursen im Fach Evangelische bzw. Katholische Religionslehre an den anerkannten kirchlichen Einrichtungen der Lehrerfortbildung an den Maßnahmen zur Qualifikationserweiterung von Lehrerinnen und Lehrern aller Schulformen zu beteiligen. Hierzu wurde mit den Kirchen folgendes Verfahren vereinbart:

1. Die Evangelischen Landeskirchen und die (Erz-)Bistümer richten an den anerkannten Einrichtungen der Lehrerfortbildung in Bonn-Bad Go­desberg und in Villigst bzw. in Essen-Werden im Rahmen der vorhan­denen Kapazitäten und nach jährlicher Abstimmung mit dem Ministeri­um für Schule und Weiterbildung Kurse zur Vorbereitung auf die Erwei­terungsprüfung und gegebenenfalls Zertifikatskurse im Fach Evangeli­sche bzw. Katholische Religionslehre ein.

2. Die Ausschreibung der Kurse erfolgt in Abstimmung zwischen dem In­stitut Essen-Werden bzw. den Evangelischen Landeskirchen und den Bezirksregierungen.

3. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt den Kirchen für die Durchführung der Kurse jährlich entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung.

4. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer rechnen ihre Reisekosten über die kirchlichen Institute unmittelbar bei den Evangelischen Landeskir­chen bzw. bei der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Förderung von Wissenschaft und Bildung F.W.B. GmbH in Düsseldorf ab.

5. Die Kurse haben in der Regel folgenden zeitlichen Umfang:

 

Studienkurse bzw. Studienkollegs:

 

Sekundarstufe I        zwei Jahre,

Sekundarstufe II        drei Jahre.

Zertifikatskurse:

 

Primarstufe/Sekundarstufe I   ein Jahr,

Sekundarstufe II       eineinhalb Jahre.

6. Die Verwendungsnachweise über die zugewiesenen Mittel werden von den Kirchen unmittelbar gegenüber dem Ministerium für Schule und Weiterbildung geführt.

siehe BASS 20 – 22 Nr. 21



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