Hinweise zur Durchführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Landesdienst werden nicht mehr über Runderlass im MBl. NRW veröffentlicht. Der Arbeitgeberverband des Landes hat arbeitsrechtliche Hinweise der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zur Durchführung herausgegeben. Diese werden - mit ergänzenden lehrerspezifischen Hinweisen - in der jeweils gültigen Fassung vom Ministerium für Schule und Bildung im Bildungsportal fortgeschrieben. Sie stehen unter www.schulministerium.nrw.de > Themen > Recht > Dienstrecht.
siehe BASS 21 – 05 Nr. 8