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Schulsport bei erhöhten Ozonkonzentrationen06.02.2012
RdErl. d. Kultusministeriums v. 22. 8. 1994 (GABl. NW. I S. 195) *
1. Allgemeines Höhere Ozonkonzentrationen sind bei längeren Schönwetterperioden an Tagen intensiver Sonneneinstrahlung etwa in der Zeit zwischen 11.00 und 19.00 Uhr möglich.

In Abhängigkeit von der aktuellen Ozonkonzentration, ihrer Einwirkungs-dauer, der Intensität der Atmung und individuellen Empfindlichkeiten kön-nen gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Ozon auftreten. Sie sind bei den bislang in Nordrhein-Westfalen gemessenen erhöhten Ozon-konzentrationen jedoch nur bei mehrstündigen hohen körperlichen Belastungen im Freien zu erwarten.

 2. Hinweise für den Schulsport

Mehrstündige hohe körperliche Belastungen werden im Schulsport in der Regel nicht erreicht. Deshalb stellt sich bei erhöhten Ozonkonzentrationen zunächst nicht die Frage, ob der Schulsport einzustellen, sondern wie er sinnvoll zu gestalten ist. Hierzu werden vorsorglich folgende Hinweise gegeben:

2.1 Die Auswahl der Inhalte und Anforderungen im Schulsport sowie der Übungsstätten ist stets unter Berücksichtigung der Witterungs­bedingungen und der individuellen Voraussetzungen und Reaktio­nen der Schülerinnen und Schüler vorzunehmen.

2.2 In Innenräumen ist die Ozonkonzentration in der Regel deutlich ge­ringer als im Freien, deshalb kann der Schulsport in gedeckten Sportstätten (z. B. in Sporthallen oder Hallenbädern) grundsätzlich uneingeschränkt stattfinden.

2.3 Bei Ozonkonzentrationen bis zu 180 mg/m3 (Mikrogramm pro Ku­bikmeter Luft) sind ozonbedingt auch im Freien keine Einschrän­kungen des Schulsports erforderlich.

2.4 Bei Ozonkonzentrationen zwischen 180 und 360 mg/m3 kann der Schulsport durchaus im Freien stattfinden. Ausdauerbelastungen (z. B. Mittel- und Langstreckenläufe, Langstreckenschwimmen) sollten jedoch eingeschränkt oder in der Zeit der höchsten Ozon­konzentration vermieden werden. Es bestehen keine Bedenken ge­gen die Durchführung von Mannschaftsspielen, Schulsportfesten und Schulsportwettkämpfen.

2.5 Bei Ozonkonzentrationen oberhalb von 360 mg/m3 soll kein Schul­sport im Freien durchgeführt werden.

2.6 Schülerinnen und Schüler, die bei erhöhten Ozonkonzentrationen akute Symptome (z. B. Augenbrennen, Reizung der Atemwege) zeigen, sind gegebenenfalls von einzelnen Anforderungen freizu­stellen.

2.7 Die Sport unterrichtenden Lehrkräfte sind gehalten, sich bei ent­sprechenden Witterungsbedingungen über die aktuellen Ozonwer­te und Verhaltenshinweise zu informieren.

 3. Information der Schulen

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV), Essen, informiert die Öffentlichkeit bei Ozonkonzen-trationen oberhalb von 180 mg/m3 über die Presse, den Rundfunk und das Fernsehen. Bei Ozonkonzentrationen oberhalb von 360 mg/m3 werden Warnmeldungen für die Bevölkerung veröffentlicht.

Weitere Informationen über die aktuellen Ozonkonzentrationen und Verhaltenshinweise werden in Nordrhein-Westfalen von folgenden Stellen bekanntgegeben:

LANUV Nordrhein-Westfalen (Essen)

Tel.: 02361 3051214 (Servicenummer: Öffentlichkeitsarbeit und Bürger-telefon)

E-Mail: poststelle@lanuv.nrw.de

http:///www.munlv.nrw.dehttp://www.lanuv.nrw.de

WDR 3 – Videotext

Tafel 178 – Messwerte

Tafel 179 – meteorologische Daten

Dieser Runderlass ergeht im Einvernehmen mit dem Ministerium für Ar­beit, Gesundheit und Soziales und dem Ministerium für Umwelt und Natur­schutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

siehe BASS 18 – 12 Nr. 6



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