Die Mitwirkung der Schülervertretung in der Schule (SV-Erlass)
12.07.2021
RdErl. d. Kultusministeriums v. 22. 11. 1979 (GABl. NW. S. 561) *
1. Grundsätze
1.1 Die SV vertritt im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule die Rechte der Schülerinnen und Schüler, fördert und nimmt deren Interessen wahr und wirkt dadurch bei der Gestaltung des schulischen Lebens mit. Sie ist unbeschadet der besonderen Aufgaben ihrer Organe Sache aller Schülerinnen und Schüler, die durch sie bei der Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule mitwirken.