Startseite | Drucken | Erweiterte Suche | Feedback | Kontakt | Impressum

 
 
 

Außerschulischer Bereich

Einstellung und Beförderung

Erkrankung und Dienstunfähigkeit

Rechtsfragen zum Schulalltag

Schulleitung, Mitwirkung in Schule Konferenzrecht

Schwerbehinderung

Tarifbeschäftigte Lehrkräfte

Teilzeit und Beurlaubung

Weg in den Ruhestand

alle Gesetze und Erlasse

Anträge

Wichtiges Kurz und Knapp

Inklusion und Integration

Fragen und Antworten (FAQ)

Kompakt

Startseite / Tarifbeschäftigte Lehrkräfte / 

Arbeitsunfall bei Tarifbeschäftigten30.10.2023
Für Tarifbeschäftigte gilt:
Ein Arbeitsunfall ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das in Ausübung einer betrieblichen bzw. betriebsdienlichen Tätigkeit zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod des Versicherten führt. Wege, die in Ausübung der versicherten Tätigkeit zurückgelegt werden, sind Teil der betrieblichen Tätigkeit.

Die personalaktenführende Dienststelle (Bezirksregierung Arnsberg oder das zuständige Schulamt) ist für die Bearbeitung von Arbeitsunfällen tarifbeschäftigter Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht zuständig. Sie ist aber durch eine Kopie der Unfallmeldung zu informieren.
Im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen tätige Lehrkräfte an öffentlichen Schulen im Tarifbeschäftigungsverhältnis wenden sich wegen der Unfallanzeige (nach den Vorschriften des SGB VII) bitte an folgende Unfallversicherungsträgerin:

 

Unfallkasse NRW
Moskauer Straße 18
40227 Düsseldorf

 

Postanschrift:
Unfallkasse NRW
Postfach 33 04 20
40437 Düsseldorf

Tel. 0211 9024-0
Fax 0211 9024-1355
E-Mail: info@unfallkasse-nrw.de

In der Unfallkasse NRW (UK NRW) sind unter anderem Tarifbeschäftigte des Landes kraft Gesetzes beitragsfrei versichert. Die gesetzliche Unfallversicherung ist wie die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ein Zweig des Sozialversicherungssystems der Bundesrepublik Deutschland. Auf der Internetseite der Unfallkasse NRW kann unter Formulare/Unfallanzeigen die Unfallanzeige online ausgefüllt und ausgedruckt werden. Den entsprechenden Formvordruck finden Sie unter dem aufgeführten Link.

Quelle. Bezirksregierung Arnsberg



War dieser Artikel für Sie hilfreich? 
      Diesen Artikel drucken





Neue Artikel
09.04.2025
Dienstunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit Teil II: Begrenzte Dienstfähigkeit 2025

27.03.2025
Handlungsempfehlung Handynutzung MSB 2025

21.03.2025
Einstellungsverfahren im Seiteneinstieg LOIS.NRW



Aktualisierte Artikel
27.03.2025
Handlungsempfehlung Handynutzung MSB 2025

21.03.2025
Altersteilzeit für Lehrerinnen und Lehrer im Beamtenverhältnis
Durchführungsbestimmungen

21.03.2025
LPVG Landespersonalvertretungsgesetz
2025


Positiv bewertete Artikel
21.03.2025
Einstellungsverfahren im Seiteneinstieg LOIS.NRW

27.03.2025
Handlungsempfehlung Handynutzung MSB 2025

09.04.2025
Dienstunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit Teil II: Begrenzte Dienstfähigkeit 2025


copyright © 2001 - 2012 Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW