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Wer kann gleichgestellt werden?20.02.2023
Gleichgestellt werden können zunächst Personen, die einen geeigneten Arbeitsplatz gemäß 156 SGB IX erlangen oder behalten wollen.

Personen

  • mit einen Grad der Behinderung (GdB) von 30 oder 40 (nachgewiesen durch einen Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes),
  • mit einem Wohnsitz oder einer Beschäftigung im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuch IX (SGB IX),
  • die infolge ihrer Behinderung einen geeigneten Arbeitsplatz (im Sinne von § 156 SGB IX) nicht erlangen oder erhalten können.

Wettbewerbsnachteile auf dem Arbeitsmarkt müssen in jedem Fall auf die Behinderung als wesentliche Ursache zurückzuführen sein. Allein allgemeine betriebliche Veränderungen (Produktionsänderungen, Teilstilllegungen, Betriebseinstellungen, Auftragsmangel, Rationalisierungsmassnahmen, etc.), von denen Nichtbehinderte gleichermaßen betroffen sind, können eine Gleichstellung ebenso wenig begründen, wie fortgeschrittenes Alter, mangelnde Qualifikation oder eine allgemein ungünstige/schwierige Arbeitsmarktsituation.

Bei Beamten/Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz sind in der Regel hier die Voraussetzungen für eine Gleichstellung nicht erfüllt. Im Einzelfall kann eine Gleichstellung erfolgen, wenn konkrete behinderungsbedingte Gründe vorliegen.

Anhaltspunkte für eine behinderungsbedingte Gefährdung eines Arbeitsplatzes können u.a. sein:

 

  • wiederholte/häufige behinderungsbedingte Fehlzeiten,
  • behinderungsbedingt verminderte Arbeitsleistung auch bei behinderungsgerecht ausgestattetem Arbeitsplatz,
  • dauernde verminderte Belastbarkeit,
  • Abmahnungen oder Abfindungsangebote im Zusammenhang mit behinderungsbedingt verminderter Leistungsfähigkeit,
  • auf Dauer notwendige Hilfeleistungen anderer Mitarbeiter,
  • eingeschränkte berufliche und/oder regionale Mobilität aufgrund der Behinderung.

Nur Arbeitslosigkeit rechtfertigt für sich genommen keine Gleichstellung. Es müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass eine Gleichstellung erforderlich ist, um eine berufliche Eingliederung zu erreichen.

Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_12162/Dienststellen/RD-NRW/Wesel/AA/A01-Allgemein-Info/Allgemein/Gleichstellung-Behinderte.html

Gleichstellungsantrag und Gleichstellung - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)



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