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Checkliste Seiteneinstieg in den Lehrerberuf27.06.2022
In Nordrhein-Westfalen werden auch in den nächsten Jahren in bestimmten Schulformen und für ganz bestimmte Unterrichtsfächer Lehrerinnen und Lehrer benötigt, die nicht die klassische Lehrerausbildung absolviert haben. Um die Unterrichtsversorgung in allen Fächern zu sichern, hat das Land Nordrhein-Westfalen für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger Einstellungs- und Ausbildungsmöglichkeiten für den Schuldienst eröffnet.

 

 

Checkliste für den Seiteneinstieg für Bewerberinnen und Bewerber ohne Lehramt

Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber!

Sie bewerben sich für eine Einstellung in den öffentlichen Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen ohne über ein Lehramt zu verfügen. Diese Checkliste soll Ihnen und uns die Arbeit erleichtern.

Bei der Bewerbung und der Zusammenstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen sind deshalb bitte die nachfolgenden Punkte unbedingt zu beachten:

 

  • Bewerbungen sind ausschließlich im Ausschreibungsverfahren möglich. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung direkt an die ausschreibende Schule. Bitte senden Sie keine Unterlagen an die zuständige Bezirksregierung!
  • Eine Bewerbung ist nur dann zulässig, wenn eine Öffnung für den Seiteneinstieg ausdrücklich im Ausschreibungstext genannt ist ("Für den Seiteneinstieg geöffnet") und Sie über die genannte Qualifikation verfügen.
  • Nie Originale versenden. Eine automatische Rücksendung Ihrer Unterlagen erfolgt nicht! Erst nach erfolgter Einstellung der ausgewählten Lehrkraft kann eine Rücksendung Ihrer Bewerbungsmappe erfolgen. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie der Bewerbungsmappe einen ausreichend frankierten Rückumschlag beigefügt haben.

Bitte senden Sie folgende Unterlagen an die ausschreibende Schule:

 

  • Bewerbungsschreiben (Nehmen Sie bitte Stellung zum Anforderungsprofil im Ausschreibungstext)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • ggf. Schwerbehindertenausweis (beglaubigt) oder Gleichstellungsbescheid (beglaubigt)
  • ggf. Nachweis der deutschen Sprachkompetenz (Sprachniveau C 2)
  • Unbeglaubigte Kopien der Zeugnisse und Qualifikationen
  • Anlage zur Bewerbung - Studienleistungen
  • Unbeglaubigte Kopien von sonstigen im Ausschreibungstext geforderten Qualifikationsnachweisen
  • ggf. Übersetzungen der zuvor genannten Unterlagen nach § 23 VwVfG
  • Sollte der Hochschulabschluss nicht in Deutschland erworben worden sein, ist ein Nachweis beizufügen, dass der Abschluss nach seinem Niveau einem in der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Universitätsabschluss entspricht. Der Nachweis kann beispielsweise durch eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erfolgen  (https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen/zeugnisbewertung-fuer-auslaendische-hochschulqualifikationen/antrag-zeugnisbewertung.html).
Bitte beachten Sie, dass Sie den Schulen Bewerbungsunterlagen in Papierform übersenden. Eine Bewerbung per Mail oder CD ist ungültig!

 

 

Viel Erfolg bei Ihren Bewerbungen !!

© 2006 - 2022 Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

 

 

 

 



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