Startseite | Drucken | Erweiterte Suche | Feedback | Kontakt | Impressum

 
 
 

Außerschulischer Bereich

Einstellung und Beförderung

Erkrankung und Dienstunfähigkeit

Rechtsfragen zum Schulalltag

Schulleitung, Mitwirkung in Schule Konferenzrecht

Schwerbehinderung

Tarifbeschäftigte Lehrkräfte

Teilzeit und Beurlaubung

Weg in den Ruhestand

alle Gesetze und Erlasse

Anträge

Wichtiges Kurz und Knapp

Inklusion und Integration

Fragen und Antworten (FAQ)

Kompakt

Startseite / alle Gesetze und Erlasse / 

Verlängerungserlass zur Besetzung von Stellen für die sonderpädagogische Förderung durch Versetzung von Lehrkräften, die berufsbegleitend das Lehramt für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF) erwerben wollen.27.01.2020
Lehrkräfte mit einer Lehramtsbefähigung für allgemeine Schulen, die den Laufbahnwechsel in das Lehramt für sonderpädagogische Förderung anstreben Runderlass vom 9.8.2007 - BASS 21-01 Nr. 16 - Runderlass vom 21.12.2012 - 113-6.08.01.07 -

Lehrkräfte in einem Dauerbeschäftigungsverhältnis im öffentlichen Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen, die über eine Befähigung  für ein Lehramt für allgemeinen Schulen verfügen und nicht bereits auf einer Stelle für die sonderpädagogische Förderung eingestellt wurden, können sich auf unter  www.oliver.nrw.de veröffentlichte Stellenausschreibungen für die sonderpädagogische Förderung an

  • ·         Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen oder emotionale und soziale Entwicklung,
  • ·         Grundschulen für den Gemeinsamen Unterricht, die entsprechende Stellen ausschreiben, 

bewerben.

Voraussetzung ist die Verpflichtung der Lehrkraft, sich möglichst zeitnah um den Zugang zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (BASOF) zu bewerben. Die Bereitschaftserklärung entfällt, wenn die Befähigung zur sonderpädagogischen Förderung bereits erworben wurde.

Sollen diese Stellen für den Gemeinsamen Unterricht an allgemeinen Schulen ausgeschrieben werden, müssen Bewerberinnen und Bewerber über eine Befähigung für ein Lehramt verfügen, das sie berechtigt, an der Einsatzschule zu unterrichten.

 

Die Teilnahme an der Qualifikationsmaßnahme erfordert einen Beschäftigungsumfang von wöchentlich mindestens 19 Unterrichtsstunden.

 

Auf die o.a. Ausschreibungen können sich auch Lehrkräfte mit einer Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung bewerben, soweit sie für das allgemeine Versetzungsverfahren freigegeben wurden und kein Versetzungsangebot erhalten haben.

 

I. Verfahren

Die Regelungen der Runderlasse vom 9. August 2007 und 21. Dezember 2012 in der jeweils aktuellen Fassung gelten insbesondere bezüglich der Stellenausschreibung und der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber entsprechend.

 

Die Schule schreibt die ihr zugewiesene Stelle (A 13 g. D. LBesO) für Lehrkräfte im Schuldienst des Landes aus und veröffentlicht sie über den Internet-Auftritt OLIVER. Sollte eine Besetzung der Stelle über dieses Verfahren nicht möglich sein, ist eine anschließende Veröffentlichung der Ausschreibung über den Internetauftritt LEO möglich.

Ich bitte, die Schulen bei dieser Entscheidung zu beraten und zu unterstützen.

 

Eine personalvertretungsrechtliche Beteiligung bei der Ausschreibung dieser Stellen ist nicht erforderlich (§ 91 Abs. 4 LPVG).

 

Bewerbungsschluss für alle Ausschreibungsverfahren ist jeweils der letzte Tag der Veröffentlichung.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen sicherstellen, dass zum Bewerbungsschluss die erforderlichen Unterlagen bei der personalaktenführenden Bezirksregierung und bei den Schulen, die die Stellen ausgeschrieben haben, vorliegen (Posteingang).

Die Bewerbungsfrist bei der Bezirksregierung wird durch die elektronische Übermittlung der Online-Bewerbung (OLIVER) innerhalb des angegebenen Bewerbungszeitraums gewahrt, wenn die erforderlichen Bewerbungsunterlagen innerhalb von sieben Kalendertagen nach Ablauf der Bewerbungsfrist (Posteingang bei der zuständigen Bezirksregierung) nachgereicht werden.

 

Die Bezirksregierung informiert unmittelbar nach Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen die abgebende Schule über die Bewerbung der Lehrkraft.

Einer Freigabe von Lehrkräften, die über eine Befähigung für ein Lehramt für allgemeine Schulen verfügen, bedarf es nicht.

Eine Bonifizierung im Rahmen der Berechnung der Ordnungsgruppe wird nicht vorgenommen.

Die Auswahlgespräche sind so zu terminieren, dass in der Regel kein Unterricht ausfällt.

Die jeweiligen Personalvertretungen (§ 65 LPVG) sind rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und zu beteiligen.

 

Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus einer Beurlaubung im Sinne des Runderlasses vom 24.11.1989 (BASS 21 - 01 Nr. 21).

 

Auf § 95 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX zur Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, sowie auf Nr. 12 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) im öffentlichen Schuldienst im Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen.

 

II. Termine

Die Veröffentlichung der Ausschreibungen für den Laufbahnwechsel ist ab sofort täglich möglich, das bedeutet: Stellenausschreibungen können bereits vor den Sommerferien 2013 veröffentlicht werden, wenn eine freie und besetzbare Stelle zur Verfügung steht. Sollten Stellen nach den Sommerferien ausgeschrieben werden, beträgt die Veröffentlichungszeitraum mindestens vier Tage.

 

Ausschreibungen mit einer Versetzung zum 1. Februar 2014

Abhängig von der Ausschlussfrist gem. § 4 VOBASOF( 1.10.2013) wird ein Ausschreibungsverfahren mit der Bewerbungsmöglichkeit zur Teilnahme an der BASOF

  1. 1.    vor dem 1.10.2013 mit einer Bewerbungsmöglichkeit bis zum 1.10.2013 (Beginn der Ausbildung zum 1.2.2014) und
  2. 2.    nach dem 1.10.2013 mit einer Bewerbungsmöglichkeit bis zum 1.4.2014 (Beginn der Ausbildung zum 20.8.2014)

durchgeführt.

 

zu 1)   Ausschreibungen können letztmalig am 10.9.2013 unter OLIVER veröffentlicht werden. Die Auswahlgespräche sind spätestens bis zum 23.9.2013 durchzuführen. Damit wird sichergestellt, dass die ausgewählten Lehrkräfte sich noch rechtzeitig vor dem 1.10.2013 für die berufsbegleitende Ausbildung zum Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung, beginnend am 1.2.2014, bewerben können.

 

zu 2)   Ausschreibungen können letztmalig am 3.10.2013 veröffentlicht werden. Die Auswahlgespräche sind spätestens bis zum 18.10.2013 durchzuführen. Die ausgewählten Lehrkräfte haben damit ausreichend Zeit, sich um die berufsbegleitende Ausbildung zum Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogischen Förderung vor dem Ausschlusstermin 1.4.2014 zu bewerben.

 

Abgebende Schulen haben ggf. noch ausreichend Zeit für eine Nachbesetzung der freigewordenen Stelle, um die Unterrichtsversorgung zum Beginn des Schulhalbjahres sicherzustellen.

 

Ausschreibungen mit einer Versetzung zum 1. August 2014

  1. 1.    vor dem 1.4.2014 mit einer Bewerbungsmöglichkeit bis zum 1.4.2014 (Beginn der Ausbildung zum 20.8.2014)
  2. 2.    nach dem 1.4.2014 mit einer Bewerbungsmöglichkeit bis zum 1.10.2014 (Beginn der Ausbildung zum 1.2.2015)

 

zu 1)   Ausschreibungen können letztmalig am 4.3.2014 unter OLIVER veröffentlicht werden. Die Auswahlgespräche sind spätestens bis zum 24.3.2014 durchzuführen. Damit wird sichergestellt, dass die ausgewählten Lehrkräfte sich noch rechtzeitig vor dem 1.4.2014 für die berufsbegleitende Ausbildung zum Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung, beginnend am 20.8.2014, bewerben können.

 

zu 2)   Ein weiteres Ausschreibungsverfahren nach dem 1.4.2014 mit einer Bewerbungsmöglichkeit bis zum 1.10.2014 (Beginn der Ausbildung zum 1.2.2015) wird im nächsten Erlass für den Laufbahnwechsel zum Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung festgelegt.

 

Abgebende Schulen haben ggf. noch ausreichend Zeit für eine Nachbesetzung der freigewordenen Stelle, um die Unterrichtsversorgung zum Beginn des Schuljahres sicherzustellen.

 

In Vertretung

 

gez. Ludwig Hecke

 



War dieser Artikel für Sie hilfreich? 
      Diesen Artikel drucken





Neue Artikel
09.04.2025
Dienstunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit Teil II: Begrenzte Dienstfähigkeit 2025

27.03.2025
Handlungsempfehlung Handynutzung MSB 2025

21.03.2025
Einstellungsverfahren im Seiteneinstieg LOIS.NRW



Aktualisierte Artikel
27.03.2025
Handlungsempfehlung Handynutzung MSB 2025

21.03.2025
Altersteilzeit für Lehrerinnen und Lehrer im Beamtenverhältnis
Durchführungsbestimmungen

21.03.2025
LPVG Landespersonalvertretungsgesetz
2025


Positiv bewertete Artikel
21.03.2025
Einstellungsverfahren im Seiteneinstieg LOIS.NRW

27.03.2025
Handlungsempfehlung Handynutzung MSB 2025

09.04.2025
Dienstunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit Teil II: Begrenzte Dienstfähigkeit 2025


copyright © 2001 - 2012 Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW