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Dienstliche Beurteilung04.07.2022
Bei der dienstlichen Beurteilung sollen Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Beamten unter Anlegung eines strengen Maßstabs wiederholt beurteilt werden.

Unter "Eignung" versteht man die Summe der persönlichen Eigenschaften, die jemand in seinen Beruf mitbringt. Dazu gehören z.B. Humor, Urteilsvermögen, Belastbarkeit, Auffassungsgabe, Kreativität,  Führungsqualitäten, Verantwortungsgefühl,  Einfühlungsvermögen u. a.

Unter "Befähigung" versteht man die Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse, die jemand in seinem  Beruf als Lehrer auszeichnen. Das sind z.B. Fachkenntnisse, Hobbys, Vorerfahrungen, Konfliktfähigkeit, Organisationsvermögen, Konzeptentwicklung, Teamfähigkeit u. a.

Unter "Leistung" versteht man die Qualität der Arbeitsergebnisse, die jemand als Lehrer erzielt. Dazu gehören z.B. Initiative, Arbeitstempo, Sorgfalt, Fleiß, Leistungsbereitschaft, Pflichtbewusstsein, Zuverlässigkeit, Selbstständigkeit, Engagement u. a.

Diese richtet sich nach den Beurteilungsrichtlinien des Ministeriums für Schule und Weiterbildung BASS 21-02 Nr.2. Eine Beurteilung findet sowohl bei Beförderung wie auch nach Abschluss der Probezeit statt. Eine turnusmäßige Regelbeurteilung gibt es bei Lehrern nicht. Liegt eine Beförderungsentscheidung an, so wird eine aktuelle Anlassbeurteilung erstellt. Bei der Erstellung der Beurteilung müssen zahlreiche Formvorschriften (beispielsweise die Einholung von Leistungsberichten und dem Unterrichtsbesuch) beachtet werden. Im Rahmen der eigentlichen Beurteilung kommt dem Beurteiler hingegen ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu. Gegen die Beurteilung kann eine Gegenvorstellung erhoben oder Widerspruch eingelegt werden. Die Frist beträgt regelmäßig ein Jahr.

 

Beurteilungen ab 2018

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/recht/dienstrecht/allgemeines-beamtenrecht-laufbahnrecht/beurteilungsrichtlinien-fuer 

VBE-NRW



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