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Verfassen eines Zeugnisses für Tarifbeschäftigte23.01.2023
Die Formulierung des Zeugnisses ist Sache des Arbeitgebers. Er ist dabei frei in seiner Entscheidung. Wichtig ist jedoch, dass der Inhalt des Zeugnisses der Wahrheit entsprechen muss und darf daher keine falschen oder im wesentlichen Punkten unvollständig sein. Auch dürfen wichtige Angaben nicht verschwiegen werden.

Weiterhin ist zu beachten, dass ein Zeugnis wohlwollend formuliert sein soll, um dem weiteren Weg des beschäftigten nicht zu erschweren.

Im  Folgenden wollen wir Ihnen einige Beispiele für Formulierungen geben und Ihnen erläutern, wann welche Note gerechtfertigt ist.

Verneinungen:
Verneinungen führen nicht automatisch zur positiven Bewertung. Zum Beispiel: "seine Initiative war nicht zu beanspruchen" > allerdings auch nicht zu loben.

Widersprüche:
Bei einer sehr guten Bewertung der Leistungen kann das Fehlen z.B. von Dank- oder Zukunftswünschen das Arbeitszeugnis unglaubwürdig erscheinen lassen.

Selbstverständlichkeiten:
Wenn Selbstverständliches sehr betont wird, fehlte es meistens an anderer Stelle.

Reihenfolge:

Unwichtiges oder Selbstverständliches wird vor den wichtigen Aussagen aufgeführt.

Schweigen:
Ein Punkt, der üblicherweise erläutert wird, bleibt ohne weitere Angaben, z.B. bei einem Bankier die Erwähnung seiner Ehrlichkeit.

Passive Formulierungen:
Passiver Satzbau kann auf die Unselbstständigkeit des Mitarbeiters hindeuten, z.B. es wurde ihm erläutert.

Er verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch

Das Arbeitsverhältnis endete am ………

Das Arbeitsverhältnis endete in bestem beiderseitigem Einvernehmen

Wir haben uns von……… einvernehmlich getrennt

Wir wünschen ihm für die Zukunft alles erdenklich Gute

 

Herr Meyer hat alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt heißt übersetzt:  es sind keine Eigeninitiativen erkennbar

In Sachen Pünktlichkeit war Herr Meyer stets ein gutes Vorbild heißt übersetzt: Ansonsten hatte er keine guten Fähigkeiten oder Kenntnisse

Herr Meyer hat die Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse erledigt heißt übersetzt: aber ohne entsprechende Qualität. War eifrig aber nicht tüchtig.

Herr Meyer war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen heißt übersetzt: Rechthaberisch und unangenehmer Wichtigtuer.

 

Sehr gut:
„seine Leistungen haben in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden“
„arbeitete stets zuverlässig und genau“
„hat vereinbarte Ziele selbst unter schwierigsten Bedingungen zumeist noch übertroffen“
„neue Situationen stets sehr gut und sicher meisterte“

Gut:
„er hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht und bester Weise entsprochen“
„erledigte Aufgaben stets selbstständig mit großer Sorgfalt und Genauigkeit“
„zeigte Engagement und Initiative“
„das Verhältnis zu Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war einwandfrei“

Ausreichend:
„er hat unseren Erwartungen entsprochen“
„erledigte zugeteilte Aufgaben zu unserer Zufriedenheit“
„das Verhalten zu Vorgesetzten war einwandfrei“
„arbeitete sorgfältig und genau“

Mangelhaft:
„er hatte Gelegenheit, alle innerhalb der Abteilung zu erledigenden Arbeiten kennen zu lernen“
„entsprach im Allgemeinen den Anforderungen“
„zeigte nach Anleitung Fleiß und Ehrgeiz“

Ungenügend:
„er hat nach Kräften versucht, die Leistungen zu erbringen, die wir an diesem Arbeitsplatz fordern müssen“
„war um zuverlässige Arbeitsweise bemüht“
„Das persönliche Verhalten war im Wesentlichen tadellos“
„er zeigte für seine Arbeit Verständnis und Interesse"

 

VBE-NRW

 



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