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Urteil zum Thema Krankmeldung25.09.2023
LG Rostock Az. 3 Sa 195/07

Fernbleiben der Arbeit ohne Krankmeldung

Ein nachträglich ausgestelltes Attest, bei Fernbleiben der Arbeit, schützt keineswegs vor einer Kündigung. Das Landgericht Rostock urteilte, dass ein zu spät ausgestelltes und vorgelegtes Attest nicht vor einer Kündigung schützt. Das Gericht ging in seiner Urteilsbegründung sogar noch weiter und wertete ein nachträglich ausgestelltes Attest als Mogelei. Im vorliegenden Fall, aufgrund dessen das Urteil gesprochen wurde, ging es um eine Lehrerin, welche unentschuldigt fern geblieben war und ihr Attest fünf Tage später nach dem Krankheitsfall ausstellen ließ. Die Kündigung in diesem Fall ohne Abmahnung sei rechtens und wirksam.


Az. 3 Sa 195/07

VBE-NRW




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