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Betreuung und Distanzunterricht18.01.2021
01.2021

 

Wir möchten Ihnen mit den Informationsschriften „Lehrerrat aktuell“ einige praktische Tipps zur täglichen Lehrerratsarbeit geben. Mit der heutigen Ausgabe (PDF) informieren wir Sie über die Regelungen zum Einsatz in der Aufsicht während der Betreuung des Distanzunterrichtes.


Die Corona-Pandemie stellt uns alle weiterhin vor große Herausforderungen. Die Hoffnung, dass im Jahr 2021 wieder Normalität entsteht, möchten wir noch nicht aufgeben. Bis es aber soweit ist, befinden wir uns erst einmal bis zum 31.01.2021 wieder im Lockdown.

Ziel des Lockdowns ist die Kontaktminimierung, auch in den Schulen.

Das Ministerium für Schule und Bildung hat in der Schulmail vom 7.1.2021 dargelegt, dass für die Betreuung, sofern vorhanden, vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht kommt. Gegebenenfalls wird auch ein Teil der Lehrkräfte hier eingesetzt.

Die Schulleitungen dürfen über den Einsatz des gesamten schulischen Personals im Rahmen der Vorgaben des Ministeriums entscheiden. Bei der Einsatzplanung heißt dies für die Schulleitungen, die unterschiedlichen Bedürfnisse zu berücksichtigen um diese komplizierte Aufgabe für alle Beteiligten zufriedenstellend zu lösen.  Als Vorgesetzte haben die Schulleitungen die Kompetenzen dazu, einen Einsatz an den einzelnen Schulen so zu gestalten, dass hier sowohl die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als auch die aktuelle Notwendigkeit der Kontaktbeschränkungen gewährleistet werden können. Schon vorhandene schulische Teilzeitkonzepte können hier unter Umständen hilfreich sein.

Die Einsatzplanung kann dann durchaus vorsehen, dass der Einsatz Einzelner nun erhöht im Homeschooling stattfindet und anderer in der Betreuung, wenn so die Kontakte minimiert werden können.

Der Lehrerrat und die Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen können hier beratend tätig werden. Als Lehrerrat können Sie z. B. vor Ort unterstützend tätig werden, falls hier Kolleginnen oder Kollegen Fragen zur Planung Ihres Einsatzes haben, oder die Schulleitung mit Ihnen gemeinsam den Einsatzplan abstimmen möchte.

Für VBE-Mitglieder: 

VBE-Mitglieder haben täglich die Möglichkeit, sich unter der Telefonnummer 0231 425757 0 mit unserer Rechtsabteilung verbinden zu lassen. Bei schulfachlichen Fragen steht die stellvertretende Landesvorsitzende Wibke Poth unter der Nummer 0179 7003350 zur Verfügung.

Darüber hinaus ist dienstags und mittwochs ab 14:00 Uhr das Servicetelefon für Mitglieder des VBE unter der Telefonnummer 0231 433863 zu erreichen. Mitglieder finden weitere Informationen auch auf der Rechtsdatenbank des VBE.

Hinweis:
Der VBE bietet Grund- und Aufbauschulungen für Mitglieder in Lehrerräten an. Der geänderte Erlass regelt auch die Durchführung von Aufbauschulungen. Da die Basis eine vertragliche Vereinbarung mit dem MSB (vormals MSW) ist, sind unsere Angebote den staatlichen - z. B. durch die Kompetenzteams - gleichgestellt. Nutzen Sie die Veranstaltungen. Dazu laden wir Sie herzlich ein. Ihnen entstehen keine Kosten. Ihre Fahrtkosten trägt die Schule, der die verauslagten Reisekosten dann von der Bezirksregierung erstattet werden.
Die Teilnahme an den Qualifizierungen liegt im besonderen dienstlichen Interesse. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Sonderurlaub gemäß § 26 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung. Der besondere Ausnahmefall gemäß § 26 Freistellungs- und Urlaubsverordnung ist gegeben. Die Qualifizierungen für Lehrerräte finden jeweils von 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr statt.
Anmeldungen zu unseren Lehrerräteschulungen sind jederzeit möglich. Bitte klicken Sie oben auf die Grafik.

Inka Schmidtchen
Justiziarin VBE NRW 



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