Gerade kurz bevor die Ferien anbrechen, werden oftmals viele Fragen zu dem Thema Hausaufgaben gestellt. Da wir kurz vor den Osterferien stehen, hier also die Ferienregelung für Hausaufgaben schon einmal vorweg:
Ferien sollen vor allem der Erholung der Schülerinnen und Schüler dienen. Daher entspricht das Vergeben von Hausaufgaben nicht dem Sinn der Schulferien.
Welche Regelungen gelten aber allgemein für Hausaufgaben?
Dies ist in Abschnitt 4 BASS 12-63 NR.3 geregelt.
Grundsätzlich besteht für Schülerinnen und Schüler eine Hausaufgabenpflicht. Diese ergibt sich aus der Verpflichtung der Mitarbeit von Schülerinnen und Schülern zur Erreichung des Bildungsziels. Neben der Vorbereitung auf den Unterricht und der aktiven Beteiligung im Unterricht gehört hierzu dann eben auch die Erledigung der Hausaufgaben.
Hierbei soll der Umfang der Hausaufgaben aber die Schülerinnen und Schüler nicht überfordern.
Es gibt daher eine Vorgabe für den Zeitumfang der Hausaufgaben insgesamt.
Das heißt:
- Für die Klassen 1 und 2 täglich (max.) 30 Minuten Hausaufgaben
- Für die Klassen 3 und 4 täglich (max.) 45 Minuten Hausaufgaben
- Für die Klassen 5 bis 7 täglich (max.) 60 Minuten Hausaufgaben
- Für die Klassen 8 bis 10 täglich (max.) 75 Minuten Hausaufgaben
- Für die Oberstufe gibt es keine Vorgaben. Jedoch sollte entsprechend hier in Bezug auf das Jugendarbeitsschutzgesetz eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten werden.
Diese Zeitangaben sind natürlich nur eine durchschnittliche Vorgabe. Es wird immer Kinder geben, die länger brauchen oder ihre Hausaufgaben schneller erledigen.
An Wochenenden und an Feiertagen sollen keine Hausaufgaben gemacht werden.
An Schulen mit gebundenem Ganztag soll sichergestellt werden, dass an den Tagen, an denen verpflichtend Nachmittagsunterricht erfolgt, keine Hausaufgaben mehr erledigt werden müssen.
Quelle: Lehrerrat aktuell 3/2022