1. Die Evangelischen Landeskirchen und die (Erz-)Bistümer richten an den anerkannten Einrichtungen der Lehrerfortbildung in Bonn-Bad Godesberg und in Villigst bzw. in Essen-Werden im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und nach jährlicher Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung Kurse zur Vorbereitung auf die Erweiterungsprüfung und gegebenenfalls Zertifikatskurse im Fach Evangelische bzw. Katholische Religionslehre ein.
2. Die Ausschreibung der Kurse erfolgt in Abstimmung zwischen dem Institut Essen-Werden bzw. den Evangelischen Landeskirchen und den Bezirksregierungen.
3. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt den Kirchen für die Durchführung der Kurse jährlich entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung.
4. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer rechnen ihre Reisekosten über die kirchlichen Institute unmittelbar bei den Evangelischen Landeskirchen bzw. bei der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Förderung von Wissenschaft und Bildung F.W.B. GmbH in Düsseldorf ab.
5. Die Kurse haben in der Regel folgenden zeitlichen Umfang:
Studienkurse bzw. Studienkollegs:
Sekundarstufe I zwei Jahre,
Sekundarstufe II drei Jahre.
Zertifikatskurse:
Primarstufe/Sekundarstufe I ein Jahr,
Sekundarstufe II eineinhalb Jahre.
6. Die Verwendungsnachweise über die zugewiesenen Mittel werden von den Kirchen unmittelbar gegenüber dem Ministerium für Schule und Weiterbildung geführt.
siehe BASS 20 – 22 Nr. 21