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Nebentätigkeit
| Was sind Nebentätigkeiten? – Wer erteilt die Genehmigung? – Wann wird eine Genehmigung versagt? – Welche Nebentätigkeiten sind anzuzeigen? – Wann ist eine Aufstellung der Nebentätigkeiten vorzulegen? – Welche Sondervorschriften gelten bei Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubungen und bei Ruhestandsbeamten?
Der Beschäftigte im öffentlichen Dienst kann nicht uneingeschränkt über seine Freizeit verfügen. Der Gesetzgeber hat im Nebentätigkeitsrecht (LBG: §§ 48 – 58 und Nebentätigkeitsverordnung - NtV - ) Normen aufgestellt, die sowohl der Beamte als auch der Tarifbeschäftigte (§ 3 TV-L) bei Aufnahme einer Nebentätigkeit zu beachten hat. Welche Bedingungen im Einzelnen bei einer Nebentätigkeit zu beachten sind, soll nachfolgend verdeutlicht werden. |
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