Bei Lehrkräften kommt es aus verschiedenen Gründen vor, dass diese aus beruflichen Gründen vorübergehend außerhalb der eigenen Schule tätig sind. In diesen Fällen handelt es sich dann um eine Dienstreise, für die die Lehrkraft eine Dienstreisegenehmigung benötigt und eine Reisekostenvergütung erhält.Im Folgenden erhalten Sie nähere Informationen zu diesem Themengebiet. |