Neue Altersteilzeit
• Nur für Beamte möglich
• 65% Arbeitsleistung statt 55% vom durchschnittlichen Beschäftigungsumfang der letzten 5 Jahren
• 80 % Nettobesoldung anstatt 83 %
• 80% statt 90% der ATZ-Zeiten sind ruhegehaltsfähige Dienstzeiten
• 60 Lebensjahr muss vollendet sein
• Altersermäßigung ab 60 entfällt und es muss vorher verzichtet werden. Fehlender Verzicht kann ausgeglichen werden durch Nachholung der Stunden
• Beantragung durch Formular 6 Monate vor Beginn