Startseite | Erweiterte Suche | Feedback | Kontakt | Impressum

 
 
 

Außerschulischer Bereich

Einstellung und Beförderung

Erkrankung und Dienstunfähigkeit

Rechtsfragen zum Schulalltag

Schulleitung, Mitwirkung in Schule Konferenzrecht

Schwerbehinderung

Tarifbeschäftigte Lehrkräfte

Teilzeit und Beurlaubung

Weg in den Ruhestand

alle Gesetze und Erlasse

Anträge

Wichtiges Kurz und Knapp

Inklusion und Integration

Fragen und Antworten (FAQ)

Kompakt

Startseite / Teilzeit und Beurlaubung / Mutterschutz etc

Mutterschutz etc

Frauen stehen während einer Schwangerschaft und besonders in der Mutterschutzfrist unter einem besonderen gesetzlichen Schutz. Im Mutterschutzgesetz (MuSchG) für Tarifbeschäftigte und in der Mutterschutzverordnung (MuSchVB) für Beamte sind hier die Schutzvorschriften geregelt. Nach der Mutterschutzfrist bzw. nach der Geburt eines Kindes haben Mütter oder Väter, oder auch beide, die Möglichkeiten Elternzeit zu nehmen und einer oder auch beide können Elterngeld erhalten. Was dies im Detail bedeutet erfahren Sie aus den folgenden Artikeln.

18 Artikel in der Rubrik "Mutterschutz etc":



Neue Artikel
16.05.2024
Sozialpädagogische Kolleginnen und Kollegen im Landesschuldienst, Teil 2

10.04.2024
Beaufsichtigung chronisch erkrankter Schülerinnen und Schüler auf Klassenfahrten

10.04.2024
Sozialpädagogische Kolleginnen und Kollegen im Landesschuldienst, Teil 1



Aktualisierte Artikel
16.05.2024
Sozialpädagogische Kolleginnen und Kollegen im Landesschuldienst, Teil 1

16.05.2024
Sozialpädagogische Kolleginnen und Kollegen im Landesschuldienst, Teil 2

13.11.2023
Mitwirkung in der Schule


Positiv bewertete Artikel
29.11.2011
Reisekosten für Lehrkräfte

30.11.2011
Rundverfügung Arnsberg

20.03.2020
Informationen der Bezirksregierung Detmold


copyright © 2001 - 2012 Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW