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Startseite / Teilzeit und Beurlaubung / Mutterschutz etc
Mutterschutz etc
| Frauen stehen während einer Schwangerschaft und besonders in der Mutterschutzfrist unter einem besonderen gesetzlichen Schutz. Im Mutterschutzgesetz (MuSchG) für Tarifbeschäftigte und in der Mutterschutzverordnung (MuSchVB) für Beamte sind hier die Schutzvorschriften geregelt. Nach der Mutterschutzfrist bzw. nach der Geburt eines Kindes haben Mütter oder Väter, oder auch beide, die Möglichkeiten Elternzeit zu nehmen und einer oder auch beide können Elterngeld erhalten.
Was dies im Detail bedeutet erfahren Sie aus den folgenden Artikeln. |
18 Artikel in der Rubrik "Mutterschutz etc": | |
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