Startseite | Drucken | Erweiterte Suche | Feedback | Kontakt | Impressum

 
 
 

Außerschulischer Bereich

Einstellung und Beförderung

Erkrankung und Dienstunfähigkeit

Rechtsfragen zum Schulalltag

Schulleitung, Mitwirkung in Schule Konferenzrecht

Schwerbehinderung

Tarifbeschäftigte Lehrkräfte

Teilzeit und Beurlaubung

Weg in den Ruhestand

alle Gesetze und Erlasse

Anträge

Wichtiges Kurz und Knapp

Inklusion und Integration

Fragen und Antworten (FAQ)

Kompakt

Startseite / Weg in den Ruhestand / 

Berechnung neue ATZ08.05.2023
Beispielsberechnung Altersteilzeit

1

2

3

4

5

6

7

Regel-
pflicht-stunden.

Durchschnittliche Pflichtstunden der letzten fünf Jahre

Davon 65% ATZ-Umfang

Dauer der ATZ (Schul-jahre)

Arbeitsphase

(Schul-

jahre)

Freistellungs

-phase

(Schuljahre)

Wöchentliche

Pflichtstunden

während der

Arbeitsphase

   28

        28

    18,2

  5 bzw. 5,5

    

       4

   

 

     3,5

     

     1,5

   

 

      2

   

 

18,2 x 5,5 = 25,025

        4

 

 18,2x 5  =    26

        3,5

 

 

   28

       18

    11,7

  5 bzw 5,5

     3

     2,5

  11,7  x  5,5 =21,45      

        3

     2,5

     2,5

  11,7  x  5,5  =25,74

       2,5

     2

      3

   11,7  x  5 =23,4

         2,5



War dieser Artikel für Sie hilfreich? 
      Diesen Artikel drucken





Neue Artikel
09.04.2025
Dienstunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit Teil II: Begrenzte Dienstfähigkeit 2025

27.03.2025
Handlungsempfehlung Handynutzung MSB 2025

21.03.2025
Einstellungsverfahren im Seiteneinstieg LOIS.NRW



Aktualisierte Artikel
27.03.2025
Handlungsempfehlung Handynutzung MSB 2025

21.03.2025
Altersteilzeit für Lehrerinnen und Lehrer im Beamtenverhältnis
Durchführungsbestimmungen

21.03.2025
LPVG Landespersonalvertretungsgesetz
2025


Positiv bewertete Artikel
21.03.2025
Einstellungsverfahren im Seiteneinstieg LOIS.NRW

27.03.2025
Handlungsempfehlung Handynutzung MSB 2025

09.04.2025
Dienstunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit Teil II: Begrenzte Dienstfähigkeit 2025


copyright © 2001 - 2012 Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW