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Altersteilzeit

Die Altersteilzeit muss aus schulorganisatorischen Gründen bis zum Beginn des Schuljahres 2012/2013, also bis zum 1. August 2012 angetreten sein. Das Einstiegsalter in die Altersteilzeit wird um ein Jahr auf den Beginn des Schuljahres nach Vollendung des 60. Lebensjahres angehoben. Erfasst sind damit die Geburtsjahrgänge bis zum 2. August 1952. Das Arbeitsmaß während der Altersteilzeit wird von bisher 50 Prozent auf 55 Prozent der in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit durchschnittlich geleisteten Arbeitszeit ausgeweitet.

8 Artikel in der Rubrik "Altersteilzeit":



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