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Versorgungsabschläge
| Zum 1. 1. 1992 wurde das Versorgungsrecht grundlegend verändert. Das bis dahin geltende „alte Recht“ wurde durch das „neue Recht“ abgelöst. Für Personen, die vor diesem Zeitpunkt bereits im Beamtenverhältnis standen, kam noch das „Übergangsrecht“ hinzu. Bei derzeitigen und auch noch zukünftigen Zurruhesetzungen werden zur Ermittlung des Ruhegehaltssatzes in der Regel alle drei Versorgungsrechte verglichen. In den folgenden Artikel erhalten Sie nähere Hinweise. |
3 Artikel in der Rubrik "Versorgungsabschläge": | |
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