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Rundverfügung Arnsberg25.01.2021
Bezirksregierung Arnsberg

21. Oktober 2008

Die Rundverfügung aus dem Jahr 2013 finden Sie im Anhang

 

Nachrichtlich

Schulämter des Regierungsbezirkes Arnsberg

Personalvertretungen aller Schulformen

im Hause

Schwerbehindertenvertretungen aller Schulformen

im Hause

Allgemeine Genehmigung von Dienstreisen

Im Zusammenhang mit der Genehmigung von Dienstreisen ist es zu Unklarheiten gekommen. So ist es in vielen Fällen unterblieben, die erforderliche Dienstreisegenehmigung zu beantragen. Auf meine Rundverfügung vom 12.08.2008 -47.4-DU- betreffend den Dienstunfallschutz nach § 32 BeamtVG nehme ich Bezug.

Ich weise ergänzend darauf hin, dass die Zuständigkeit für die Genehmigung von Dienstreisen zzt. bei mir liegt (vgl. § 1 Abs. 4 S. 2 und Abs. 5 Nr. 7 i.V.m. § 5 S. 2 der Verordnung über beamtenrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des für den Schulbereich zuständigen Ministeriums vom 17.04.1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 20.06.2008 -BASS 10-32 Nr. 38-). Davon ausgenommen sind die Schulen, an denen die Schulleiterin/der Schulleiter die in § 1 Abs. 5 der v.g. VO genannten Aufgaben eines Dienstvorgesetzten übernimmt, sowie alle Schulen 2/2

bezüglich Schulwanderungen und Klassenfahrten. In diesen Fällen ist für die Genehmigung von Dienstreisen die jeweilige Schulleitung zuständig.

Da nach den v.g. Zuständigkeitsregelungen spätestens ab dem 01.08.2012 meine Zuständigkeit generell auf die Schulleitungen übergeht, erteile ich hiermit ab sofort eine allgemeine Dienstreisegenehmigung unter der aufschiebenden Bedingung, dass die sachliche Notwendigkeit der Dienstreise/des Dienstganges mit dem beiliegenden Vordruck (Verbleib an der Schule und bei der Lehrkraft) durch die Schulleitung bestätigt wird. Der Vordruck kann im Internet abgerufen werden.

Eine Genehmigung von Dienstreisen im Einzelfall ist damit meinerseits nicht mehr erforderlich. Bei späteren Reisekostenabrechnungen, für die das Dezernat 12 meines Hauses zuständig ist, ist auf die allgemeine Dienstreisegenehmigung hinzuweisen. Die Bestätigung der sachlichen Notwendigkeit ist beizufügen.

Im Auftrag

gez. Hofacker



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Rundverfuegung 2013


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