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Teilzeit20.02.2014
SPD-Chef Sigmar Gabriel macht es vor. Dieser verkündete, dass er zukünftig immer am Mittwochnachmittag seine Tochter aus der KiTa abholen wollen würde.

Geht das im Schuldienst auch?

 

Wie genau kann ich in Teilzeit als Lehrkraft arbeiten?

 

Zunächst muss ein Antrag auf Teilzeitbeschäftigung gestellt werden. Dieser ist mindestens ein halbes Jahr vor der beabsichtigten Inanspruchnahmen unter Angaben des gewünschten Zeitraums auf dem Dienstweg an die Bezirksregierung bzw. das Schulamt zu stellen. Im Schuldienst ist dies zum 1.8. und 1.2. möglich. Die Anträge finden Mitglieder des VBE bei uns auf der Rechtsdatenbankseite.

 

Sie können so die Stunden bis zur Hälfte der Pflichtstunden reduzieren.  Wie genau Sie dann in der Schule eingesetzt werden, müssen Sie mit Ihrer Schulleitung absprechen.

 

Wenn es schulorganisatorisch möglich ist, kann die Teilzeitkraft, je nach Stundenumfang,  auch nur an 3 oder 4 Tage in der Woche in der Schule unterrichten. ( §17 Abs.3 ADO)

 

Jede Lehrkraft kann aus familiären Gründen gemäß § 66 LBG eine Teilzeitbeschäftigung beantragen. Die Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen wird in der Regel problemlos bewilligt.

 

Aber was ist nun mit meinem Gehalt?

 

Arbeiten Sie die Hälfte der Stunden, halbiert sich auch der Bruttolohn. Da allerdings die Steuern durch den geringeren Verdienst auch sinken, verlieren Sie netto nicht ganz so viel. Wie genau sich Ihr Gehalt verändert können Sie unter www.oeffentliche-dienst.info berechnen. Hierbei müssen Sie als Lehrkraft alelrdings die allgemeine Stellenzulage rausrechnen.Diese steht Lehrerinnen und Lehrern nicht zu.

 

 

Rückkehr in Vollzeit

 

Die Teilzeit ist immer befristet, wenn Sie den Teilzeitantrag nicht verlängern, kehren Sie daher  automatisch nach Ablauf der Frist zurück in die Vollzeitbeschäftigung. Eine Verlängerung lässt die Bezirksregierung grundsätzlich nur zum 1.8. eines Jahres zu.

 

Was mach ich, wenn ich Vollzeit arbeiten will und trotzdem mein Kind aus der KiTa holen möchte?

 

Wenn Sie Ihr Kind trotz Vollzeitbeschäftigung ein oder zweimal die Woche aus der KiTa abholen wollen, so können Sie mit Absprache mit der Schulleitung Ihren Stundenplan so gestalten, dass Sie einmal die Woche eine geringere Stundenanzahl arbeiten.

An den restlichen Tagen müssen Sie dann natürlich auch mal länger bleiben. Dies geht natürlich nur, soweit es schulorganisatorisch machbar ist.

 

Versorgung

 

Wenn Sie weniger arbeiten wird auch weniger in die Pensionskasse eingezahlt. Ihre Versorgung verringert sich daher dementsprechend.

Mitglieder des VBE können sich Ihre Versorgung jederzeit kostenfrei berechnen lassen.

 

Tipp:

 

Zur Umsetzung der oben genannten Möglichkeiten des Einsatzes, ist die Unterstützung des Lehrerrats sowie die der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen hilfreich. Dies gilt sowohl für Teilzeit- als auch für Vollzeitkräfte.

 VBE-NRW



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