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Urteile zum Thema Fortbildungen16.05.2012
Urteil:Bundesfinanzhof, Az. VI R 61/02 und Niedersächsisches Finanzgericht, Az. 3 K 44/99

Werbungskosten

Aufwendungen für Snowboardkurse können als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Hierbei muss jedoch ein konkreter Zusammenhang mit der Berufstätigkeit bestehen. Dies ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofes gegeben, wenn der Lehrer Skilehrgänge in Freizeiten gibt, selbst jedoch keine Snowboard-Erfahrung hat.

Bundesfinanzhof, Az. VI R 61/02

 

Fortbildung

Leitet ein Lehrer die Wintersport-AG und organisiert Klassenfahrten mit Wintersport,  so kann dieser die Aufwendungen für eine Fortbildung für einen Snowboardkurs selbst dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn er ein erfahrener Skifahrer ist, aber noch keine Kenntnisse im Snowboardfahren besitzt.

Niedersächsisches Finanzgericht, Az. 3 K 44/99

 

VBE-NRW



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