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Dienstunfall Hinweise06.12.2021
Ein Dienstunfall ist ein Ereignis, bei dem in Ausübung des Dienstes oder infolge des Dienstes ein Körperschaden eingetreten ist. Zum Dienst zählen auch Dienstreisen, Dienstgänge und dienstliche Veranstaltungen. Wird eine verbeamtete Lehrkraft durch einen Dienstunfall verletzt, so wird ihr Unfallfürsorge gewährt, nachdem der Dienstunfall durch die Bezirksregierung anerkannt wurde. Die Unfallfürsorge umfasst

:

  • Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen (§ 38 Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG NRW))
  • Heilverfahren (§§ 39, 40 LBeamtVG NRW)
  • Unfallausgleich (§ 41 LBeamtVG NRW)
  • Unfallruhegehalt oder Unterhaltungsbeitrag (§§ 42 bis 44 LBeamtVG NRW)
  • Unfall-Hinterbliebenenversorgung (§§ 47 bis 50 LBeamtVG NRW)
  • einmalige Unfallentschädigung (§ 41 LBeamtVG NRW)
  • Schadensausgleich in besonderen Fällen (§ 52 LBeamtVG NRW)
  • Versorgung bei gefährlichen Dienstgeschäften im Ausland (§ 37 LBeamtVG NRW)

 

Quelle: Bezirksregierung Arnsberg

 



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