Außerschulischer Bereich
Einstellung und Beförderung
Erkrankung und Dienstunfähigkeit
Rechtsfragen zum Schulalltag
Schulleitung, Mitwirkung in Schule Konferenzrecht
Schwerbehinderung
Tarifbeschäftigte Lehrkräfte
Teilzeit und Beurlaubung
Weg in den Ruhestand
alle Gesetze und Erlasse
Anträge
Wichtiges Kurz und Knapp
Inklusion und Integration
Fragen und Antworten (FAQ)
Kompakt
|
|
Startseite / Erkrankung und Dienstunfähigkeit / Dienstunfähigkeit
Dienstunfähigkeit
| Eine amtsärztliche Begutachtung mit dem Zweck der Feststellung einer Dienstunfähigkeit kann erfolgen, wenn der verbeamtete Lehrer infolge einer Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst verrichtet hat und zudem nicht absehbar ist, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll einsatzfähig ist. Dieser Ladung muss Folge geleistet werden. Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Artikeln. |
7 Artikel in der Rubrik "Dienstunfähigkeit": | |
|
|