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BEM-Verfahren und Wiedereingliederung

Immer wieder gibt es in Schulen aufgrund der großen Belastungen-, gesundheitliche Probleme der Lehrkräfte, die zu Erkrankungen und Dienstunfähigkeit führen.Um diese Kollegen nicht für den Unterricht zu verlieren, gibt es das BEM. Dieses umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, Lehrkräfte mit gesundheitlichen Problemen dauerhaft an Ihrem Arbeitsplatz einzusetzen.Geregelt ist dies in § 84 Abs.2 SGB IX. Dort heißt es: „Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93 SGB IX, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden kann…“

13 Artikel in der Rubrik "BEM-Verfahren und Wiedereingliederung":



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