Die personalaktenführende Dienststelle (Bezirksregierung Arnsberg oder das zuständige Schulamt) ist für die Bearbeitung von Arbeitsunfällen tarifbeschäftigter Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht zuständig. Sie ist aber durch eine Kopie der Unfallmeldung zu informieren.
Im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen tätige Lehrkräfte an öffentlichen Schulen im Tarifbeschäftigungsverhältnis wenden sich wegen der Unfallanzeige (nach den Vorschriften des SGB VII) bitte an folgende Unfallversicherungsträgerin:
Unfallkasse NRW
Moskauer Straße 18
40227 Düsseldorf
Postanschrift:
Unfallkasse NRW
Postfach 33 04 20
40437 Düsseldorf
Tel. 0211 9024-0
Fax 0211 9024-1355
E-Mail: info@unfallkasse-nrw.de
In der Unfallkasse NRW (UK NRW) sind unter anderem Tarifbeschäftigte des Landes kraft Gesetzes beitragsfrei versichert. Die gesetzliche Unfallversicherung ist wie die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ein Zweig des Sozialversicherungssystems der Bundesrepublik Deutschland. Auf der Internetseite der Unfallkasse NRW kann unter Formulare/Unfallanzeigen die Unfallanzeige online ausgefüllt und ausgedruckt werden. Den entsprechenden Formvordruck finden Sie unter dem aufgeführten Link.
Quelle. Bezirksregierung Arnsberg