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Fragen und Antworten zum sonderpädagogischen Förderbedarf02.12.2011
Hinweise des MSW
    • Sie können einen Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen.
    • Sie können einen Antrag auf die Teilnahme ihres Kindes am Gemeinsamen Unterricht stellen.
    • Sie haben Anspruch darauf, mit den Gutachterinnen oder Gutachtern bereits während des Verfahrens zu sprechen.
    • Sie können eine Person ihres Vertrauens bei der Anhörung bei der Schulaufsichtsbehörde (Schulamt oder Bezirksregierung) hinzuziehen.
    • Sie können Einsicht in das Gutachten und die dazugehörigen Unterlagen nehmen.
    • Sie können gegen Entscheidung der Schulaufsicht über den sonderpädagogischen Förderbedarf oder den Förderort Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erheben.

Quelle: MSW NRW

 



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