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Aufsicht
Aufsicht
Die Aufsichtspflicht für Lehrer ist in der Verwaltungsvorschrift zu § 57 Abs. 1 Schulgesetz geregelt. Im weiteren wird erläutert, wie weit die Aufsichtspflicht reicht, worauf sie sich erstreckt und wie genau Sie ausgeübt werden muss.
12 Artikel in der Rubrik "
Aufsicht
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