Das Ministerium hat zu diesem Aufgabengebiet diverse Hinweise und Handlungshilfen entwickelt. Der arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Dienst stellt Checklisten mit Prüfkriterien zur Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsvorschläge bereit:
Angebote für berechtigte Nutzer (Zugang zum geschützten Bereich.)
Zugangsberechtigungen erhalten die Lehrkräfte der öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen über die Schulleitungen.
Arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst
Betriebsärzte und Betriebsärztinnen sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit der BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH (BAD GmbH) beraten die Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter der öffentlichen Schulen zu allen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fragestellungen.
Ihr Kontakt zur BAD GmbH:
- über ein Zentrum (mehrere pro Regierungsbezirk)
Anschriftenliste der Zentren (Ansprechpartner, Adresse, Telefon, Fax und Mail)
- allgemein per Mail
- allgemein telefonisch unter 01801 / 223679
(Montag, Dienstag und Donnerstag 9 -16 Uhr, Mittwoch 9 -18 Uhr, Freitag 9 -15 Uhr;
3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 Euro/Minute)
Quelle: Schulministerium NRW