Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann gem. § 80 Abs. 5 VwGO die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs beantragt werden. Der Antrag ist beim Verwaltungsgericht in Minden, Königswall 8 in 33423 Minden, schriftliche einzureichen oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären.
Bezirksregierung Detmold