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Einsatz sozialpädagogischer Fachkräfte in der Schuleingangsphase25.04.2017
Der VBE informiert Sie über den Einsatz sozialpädagogischer Fachkräfte in der Schuleingangsphase

Leider stellen wir immer wieder fest, dass sozialpädagogische Fachkräfte/ SEP nicht erlasskonform bzw. entsprechend ihres Kompetenz- und Aufgabenprofils eingesetzt werden.

Bei den 593 im Landeshaushalt abgesicherten Stellen für Sozialpädagogische Fachkräfte an Grundschulen handelt es sich um einen Förderzuschlag der nicht mit Lehrer/-innenstellen verrechnet wird und nicht zur Abdeckung von Unterrichtsstunden oder für Vertretungsunterricht dient. Ein Einsatz als Klassenlehrer/-in oder Lehrkraft für zugewanderte Kinder ist daher nicht möglich.

Hinweise zum Aufgaben- und Tätigkeitsprofil und zur Arbeitszeitgestaltung der sozialpädagogischen Kolleginnen und Kollegen finden Sie im Runderlass „Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase“ aus dem Jahr 2009. Hier heißt es u.a.:

Der Einsatz dieser Fachkräfte erfolgt gemäß der haushaltsrechtlichen Veranschlagung ausschließlich in der Schuleingangsphase (§ 11 Abs. 2 Satz 1 SchulG).
Ihre Arbeitszeit richtet sich nach § 6 TV – L und beträgt derzeit 39,83 Stunden (39 Std. 50 Minuten). Davon entfällt ein Stundenanteil auf die Arbeit mit Kindern, der der durchschnittlichen Pflichtstundenzahl der Lehrkräfte in der Primarstufe entspricht. Die übrigen Stunden dienen der Vor- und Nachbereitung dieser Arbeit. (Anm. Die Arbeitszeit am Kind beträgt also 28 Unterrichtsstunden.)Sie nehmen den ihnen nach dem TV – L zustehenden Erholungsurlaub in den Ferien. (Anm. Ferienzeiten müssen wie bei Lehrkräften nicht vorgearbeitet werden)

Wichtig:

Die Sozialpädagogische Fachkraft/SEP ist gemäß § 68 SchulG ordentliches Mitglied der Lehrerkonferenz. Sie kann in die Schulkonferenz und in den Lehrerrat gewählt werden.

Für Sozialpädagogische Fachkräfte/SEP gilt die Altersermäßigung analog zu Lehrkräften.

Näheres zum Einsatz der Sozialpädagogischen Fachkräfte/SEP regelt der Handlungsrahmen zur Umsetzung des § 4 AO-GS des MSW aus dem Jahr 2012. Hier heißt es u.a.:
Sozialpädagogische Fachkräfte haben den Auftrag, in enger Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern Kinder mit Entwicklungsrückständen und anderen Fördernotwendigkeiten insbesondere in der Schuleingangsphase zu fördern.

Detaillierte Informationen sowie ein ausführliches Kompetenz - und Aufgabenprofil erhalten Sie gerne auf Anfrage bei unserer Referatsleiterin Frau Doris Feldmann, d.feldmann@vbe-nrw.de.

 

Quelle: Lehrerrat aktuell 4/2017



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