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Konferenzrecht

Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler sollen in vertrauensvollerZusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mitwirken unddadurch die Eigenverantwortung in der Schule fördern.Die an der Mitwirkung Beteiligten sind bei ihrer Tätigkeit in den Mitwirkungsgremienverpflichtet, die Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu beachten.Die Mitwirkungsgremien können im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu allenAngelegenheiten der Schule Stellungnahmen abgeben und Vorschläge machen.Gegenüber der Schulleitung haben sie ein Auskunfts- und Beschwerderecht. Was dies im Detail bedeutet, erfahren Sie in den aufgeführten Artikeln.

9 Artikel in der Rubrik "Konferenzrecht":



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