Der Lehrerrat ist ein Gremium der Schulmitwirkung und hat neben seiner Rolle als Organ der Interessenvertretung der Lehrerinnen und Lehrer sowie der pädagogischen und sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch die Aufgabe, die Schulleitung zu beraten und ist in allen Angelegenheiten des obigen Personenkreises von der Schulleitung zu informieren und anzuhören. Mit der Übertragung von Dienstvorgesetzteneigenschaften an die Schulleitungen, die spätestens zum 1. 8. 2013 für alle Schulen vorgenommen wird, übernimmt der Lehrerrat auch einige Beteiligungsrechte nach dem Landespersonalvertretungsgesetz, die bislang bei den Personalräten lagen. |