Hier finden Sie einige Informationen zu den Aufgaben der Schulleitung.
Zudem finden Sie die neuen Aufgaben der Schulleitung die im Jahr 2008 beschlossen wurden.
Mit dem 3. Schulrechtsänderungsgesetz, das vom Landtag am 19. Juni 2008 beschlossen worden ist, wurden die personalrechtlichen Befugnisse und Entscheidungsspielräume der Schulen ausgeweitet.
Die Lehrerräte an den Schulen werden mit personalvertretungsrechtlichen Aufgaben betraut, soweit Aufgaben der Dienstvorgesetzten auf die Schulleitungen übertragen worden sind. Gleichzeitig werden die gleichstellungsrechtlichen Beteiligungen und Aufgaben auf die Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen an den Schulen übertragen.
Mit Wirkung vom 01.08.2012 erfolgt die Übernahme einzelner Dienstvorgesetztenaufgaben durch alle Schulleitungen.
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